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Regeln
Benutzung der Schienenfahrräder und der Schmalspurinfrastruktur und Schienenfahrradordnung
Nutzung der Schienenfahrräder und der Schmalspurinfrastruktur
- Die Nutzung der Schienenfahrräder erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung des Mieters.
- Weder der Besitzer der Schienenfahrräder noch das Schmetterlingsparadies haften für Unfälle.
- Das Betreten der Bahngleise, auch außerhalb des Bahnradsports, erfolgt auf eigene Gefahr
- Die Mindestgröße einer radfahrenden Person beträgt 155 cm. Kinder unter 16 Jahren müssen von mindestens einem Erwachsenen begleitet werden.
- Beim Überqueren von Straßen und Wegen ist Vorsicht geboten. (Halten an den Bahnübergängen ist Pflicht)
- Beim Überqueren von Brücken bleiben Sie mit den Füßen auf den Pedalen.
- Das Schmetterlingsparadies haftet nicht für (mögliche) Unfälle.
- Die Zonen um die Wendeplattformen sollten mit geringer Geschwindigkeit (Schrittgeschwindigkeit) angefahren werden.
- Es ist nicht gestattet, die Drehscheiben oder Weichen selbst zu bedienen oder mit dem Fahrrad zu passieren. Das Wenden der Schienenfahrräder ist eine Aufgabe (Verantwortung) des Betreibers.
Respekt vor der Umwelt
- Die Schienenfahrräder dürfen nur auf den Gleisen (Schienen) der Strecke benutzt werden.
- Angrenzende Natur- oder Landwirtschaftsflächen dürfen nicht betreten werden.
- Die Verwendung von Musikträgern mit Tonverstärkung oder vergleichbaren Instrumenten ist nicht gestattet.
- Es ist nicht erlaubt, Blumen oder Pflanzen zu pflücken oder Tiere entlang der Strecke zu stören.
- Rauch oder (offenes) Feuer machen ist überhaupt nicht erlaubt.
- Seien Sie beim Rauchen äußerst vorsichtig. Auf Anordnung der Feuerwehr kann sogar ein (vorübergehendes) Verbot gelten.
- Hunde sind nur erlaubt, wenn sie an der Leine geführt werden und auf dem Schienenrad bleiben, sie dürfen nicht neben dem Schienenrad laufen.
- Es ist verboten, Aktivitäten auf oder entlang der Strecke zu organisieren, die nicht bei der Organisation registriert sind oder gegen das Gesetz verstoßen.
Bußgelder und Gebühren
- Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch der Bahnfahrräder und/oder der Schmalspurinfrastruktur gehen zu Lasten des Mieters.
- Über die Höhe eines Bußgeldes oder das Ausmaß des Schadens wird nicht gesprochen. Schwere (schuldhafte) Schäden werden aufgrund nachträglicher Berechnung und im Nachhinein in Rechnung gestellt.
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