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Regeln

Benutzung der Schienenfahrräder und der Schmalspurinfrastruktur und Schienenfahrradordnung

Nutzung der Schienenfahrräder und der Schmalspurinfrastruktur

  • Die Nutzung der Schienenfahrräder erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung des Mieters.
  • Weder der Besitzer der Schienenfahrräder noch das Schmetterlingsparadies haften für Unfälle.
  • Das Betreten der Bahngleise, auch außerhalb des Bahnradsports, erfolgt auf eigene Gefahr
  • Die Mindestgröße einer radfahrenden Person beträgt 155 cm. Kinder unter 16 Jahren müssen von mindestens einem Erwachsenen begleitet werden.
  • Beim Überqueren von Straßen und Wegen ist Vorsicht geboten. (Halten an den Bahnübergängen ist Pflicht)
  • Beim Überqueren von Brücken bleiben Sie mit den Füßen auf den Pedalen.
  • Das Schmetterlingsparadies haftet nicht für (mögliche) Unfälle.
  • Die Zonen um die Wendeplattformen sollten mit geringer Geschwindigkeit (Schrittgeschwindigkeit) angefahren werden.
  • Es ist nicht gestattet, die Drehscheiben oder Weichen selbst zu bedienen oder mit dem Fahrrad zu passieren. Das Wenden der Schienenfahrräder ist eine Aufgabe (Verantwortung) des Betreibers.

Respekt vor der Umwelt

  • Die Schienenfahrräder dürfen nur auf den Gleisen (Schienen) der Strecke benutzt werden.
  • Angrenzende Natur- oder Landwirtschaftsflächen dürfen nicht betreten werden.
  • Die Verwendung von Musikträgern mit Tonverstärkung oder vergleichbaren Instrumenten ist nicht gestattet.
  • Es ist nicht erlaubt, Blumen oder Pflanzen zu pflücken oder Tiere entlang der Strecke zu stören.
  • Rauch oder (offenes) Feuer machen ist überhaupt nicht erlaubt.
  • Seien Sie beim Rauchen äußerst vorsichtig. Auf Anordnung der Feuerwehr kann sogar ein (vorübergehendes) Verbot gelten.
  • Hunde sind nur erlaubt, wenn sie an der Leine geführt werden und auf dem Schienenrad bleiben, sie dürfen nicht neben dem Schienenrad laufen.
  • Es ist verboten, Aktivitäten auf oder entlang der Strecke zu organisieren, die nicht bei der Organisation registriert sind oder gegen das Gesetz verstoßen.

Bußgelder und Gebühren

  • Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch der Bahnfahrräder und/oder der Schmalspurinfrastruktur gehen zu Lasten des Mieters.
  • Über die Höhe eines Bußgeldes oder das Ausmaß des Schadens wird nicht gesprochen. Schwere (schuldhafte) Schäden werden aufgrund nachträglicher Berechnung und im Nachhinein in Rechnung gestellt.
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